Gutachten laufen in der Regel nach einem bestimmten Verfahrensmuster ab.
Sachverständigengutachten sind notwendig um die genaue Ursache des Problems feststellen zu können. Ein Gutachten wird immer objektiv angefertigt.
Um ein entsprechendes Schimmelgutachten erstellen zu können ist es notwendig, dass man einen Sachverständigen beauftragt, welches zu diesem Fachgebiet die ent- sprechende Fachkunde nachweisen kann.
Für ein aussagekräftiges Gutachten ist es immer notwendig einen Vororttermin anzuberaumen. Dort werden die örtlichen Gegebenheiten durch eine Inaugen- scheinnahme dokumentiert.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll mit allen Beteiligten diesen Ortstermin abzustimmen. Bei diesem Termin werden auch die erforderlichen Messungen (z. b. Bauteilfeuchte, Rissgröße im Putz bzw. Mauerwerk, etc.) vorgenommen. Eventuelle Bauschäden werden erfasst und dokumentiert. soweit möglich durch Skizzen oder Bilder zusätzlich festgehalten.
Falls erforderlich werden die festrgestellten Werte anschließend im Büro durch spezielle Programme ausgewertet.
Beim Ortstermin werden die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Bauakten, Ausschreibungsunterlagen, Wärmebrückenberechnungen, etc.) auf ihre Richtigkeit überprüft.
Im Nachgang werden die gesammelten Informationen und Erkenntnisse schriftlich festgehalten und in einem Sachverständigengutachten zusammengestellt.
Haben Sie Verständnis, dass beim Ortstermin keine Aussagen über das Gutachten gemacht werden können. Zuerst müssen alle Informationen verarbeitet werden.