Jeder Sanierungsfall ist etwas anderes. Aus diesem Grund gibt es auch keine starre Vorgehensweise bei der Beseitigung von Schimmelpilz.
- Vorbereitung und Baustelleneinrichtung
- Demobilisierung von Sporen und Mycel
- Abschottung: Schwarz/Weiß-Trennung
- Freiräumen des kontaminierten Bereichs
- Entfernung belasteter Materialien
- Demobilisierung, Desinfektion und Reinigung
- Wiederaufbau
- Abräumen der Abschottung
- Freimessung
1. Vorbereitung und Baustelleneinrichtung
Die Vorbereitung der Baustelle wird vom Sanierungsverantwortlichen anhand einer Checkliste bei der Erstbegehung angefertigt. Der Verantwortliche überwacht auch die strikte Einhaltung der notwendigen Sanierungsschritte. Diese Checkliste bildet auch die Grundlage für ein zügiges und sicheres Arbeiten vor Ort.
Einige Punkte müssen vor der Sanierung vorbereitet werden:
- Bereitstellung von geeignetem Material zum Abschotten und Abdecken
- Werkzeuge und deren Funktion- und Reinigungsüberprüfung
- Warn- und Hinweisschilder, Absperrungen
- Sauger mit dazugehörigen Spezialfilter
- Reinigungsmittel und Werkzeuge
- persönliche Schutzausrüstung
2. Demobilisierung von Sporen und Mycel
Um das Gefährdungspotential zu verringern, empfiehlt es sich vor der eigentlichen Sanierung, die Mycele und Sporen der Kontamination zu binden und damit zu demobilisieren.
Dazu werden die befallenen Stellen mit gefahrstofffreien Fungizieden behandelt und anschließend oder in einem Arbeitsgang mit sporenbindenen Mitteln „fixiert“. Diese Substanzen werden nicht aufgesprüht sondern entweder gerollt oder gestrichen.
Weitere Maßnahmen können die Installation von Raumluftwäschern oder eine Vernebelung der befallenen Räumlichkeiten sein. Gegebenenfalls müssen nebengelegene Räume in denen eventuell Sporenflug möglich war, ebenfalls nach dem vorbeschriebenen Konzept behandelt werden.
3. Abschottung Schwarz/Weiß-Trennung
Bei der Sanierung von Schäden muss zum Teil davon ausgegangen werden, dass trotz Demobilisierung während der Sanierungsarbeiten Sporen und Mycelen die Raumluftumgebung abgegeben werden. Um dies zu verhindern, dass diese Belastung in angrenzende Bereiche gelangt, wird die Baustelle hermetisch abgetrennt. Dies gilt ebenfalls für die Transportwege, die zum Abtransport der belasteten Materialien erforderlich sind
Dabei wird der Abschottungsbereich so klein wie möglich gehalten und mit einem künstlichen Unterdruck versehen. Damit wird erreicht, dass keine belastete Luft aus dem Arbeitsbereich (schwarze Zone) durch eventuell vorhandene geringe Undichtigkeiten an der Abschottung in die angrenzenden Räumlichkeiten (weisse Zone) gelangt. Die Abtrennung und insbesondere die Zugänge (Schleusen) werden durch entsprechende Warn- und Hinweisschilder eindeutig gekennzeichnet.
4. Entfernen belasteter Materialien
Bei einigen Schadensfällen kommt als einzig wirksame Sanierungsmaßnahme nur die gründliche Entfernung aller durch Schimmelpilz befallenen Bauteile in Frage. Dabei müssen die Materialien in der Fläche bis zu 60 cm über den sichtbaren Befall hinaus entfernt werden, um bereits vorhandene unsichtbare Mycele von der Sanierung mit zu erfassen.
Durch den Einsatz von Spezialmaschinen wird eine besonders staubarme Arbeitsweise gewährleistet. Putzfräsen und andere „zerspahnende“ Geräte, werden immer mit entsprechenden Vorrichtungen zur direkten Absaugung betrieben.
Es ist selbstverständlich, dass die Arbeiten nur mit den Vorschriften entsprechender persönlicher Schutzausrüstung durchgeführt werden. Die belasteten Materialien werden innerhalb der „schwarzen Zone“ staubdicht nach einem „Sack-in-Sack-System“ verpackt und über die vorbereiteten Wege sicher der Entsorgung zugeführt.
5. Freiräumen und Abdecken
Nachdem die Baustellenabtrennung eingerichtet ist kann das Freiräumen des Bereiches erfolgen. Dabei werden vorhandene Möbel und andere Einrichtungsgegenstände abgedeckt oder mit Folien verpackt und aus dem Sanierungsbereich entfernt.
Gegenstände, die nicht entfernt werden können oder sollen, werden mit einem „Zwei-Foliensystem“ staubdicht verpackt und innerhalb des Sanierungsbereiches so positioniert, dass sie die Sanierungsarbeiten nicht behindern oder dabei beschädigt werden können.
Bereits kontaminierte Einrichtungsgegenstände müssen separat gereinigt werden. Es ist dabei zu prüfen, ob dafür ein separater Raum eingerichtet werden muss.
6. Demobilisierung, Desinfektion und Feinreinigung
Nachdem die belasteten Materialien entfernt wurden, muss eine umfangreiche Demobilisierung und anschließende Feinreinigung erfolgen. Dabei können unterschiedliche Verfahren zum Einsatz kommen oder miteinander kombiniert werden.
Meist werden alle Flächen im Sanierungsbereich unter Zuhilfenahme eines speziellen Fungizides mit speziellen Maschinen abgesaugt.
Dann erfolgt eine Raumluftwäsche in Kombination mit einer speziellen Vernebelungstechnik. Welche Methode eingesetzt wird ist unter anderem auch stark von der Oberflächenstruktur abhängig:
mögliche Reinigungsverfahren (abhängig von der Oberflächenstruktur)
Reinigungsverfahren | Struktur an der Oberfläche glatt | Struktur an der Oberfläche porös | Struktur an der Oberfläche textil |
trocken wischen | nicht geeignet | nicht geeignet | nicht geeignet |
nass abwischen | geeignet | nicht geeignet | nicht geeignet |
Dampfreinigen | bedingt geeignet | geeignet | nicht geeignet |
Waschmaschine | nicht geeignet | nicht geeignet | nicht geeignet |
Sprühextraktion | nicht geeignet | geeignet | geeignet |
Storch Hochdruck Krake | nicht geeignet | bedingt geeignet | nicht geeignet |
Absaugen, K1- H-Filter | bedingt geeignet | bedingt geeignet | bedingt geeignet |
Es ist sinnvoll, den Untergrund nochmals mit einem Fungizid zu desinfizieren, um gegebenenfalls noch Reste von Mycel oder Sporen abzutöten. Ich empfehle dabei eine hochwirksame fungizide Substanz einzusetzen, die auf der anderen Seite chlorfrei und unschädlich für Mensch und Tier ist.
7. Wiederaufbau
Bevor ein Wiederaufbau der Bausubstanz erfolgen kann, muss zweifelsfrei die Ursache für den Feuchtigkeitseintritt und damit der Schimmelpilzbildung beseitigt werden.
Die erforderliche Grundierung für den Wiederaufbau wird dann ebenfalls mit einem geeigneten Fungizid versetzt. Die Auswahl richtet sich nach Art und Verträglichkeit des Materials für den Wiederaufbau. Von mir werden Materialien empfohlen, die einen gleichbleibend hohen pH-Wert (möglichst über 10,5) haben. Hier arbeite ich eng mit dem beteiligten Gewerken und Planern zusammen.
8. Abräumen der Abschottung
Beim Abbau der gesamten Baustelleneinrichtung und insbesondere der Abschottung muss peinlichst darauf geachtet werden, dass die Baustelle nicht wieder kontaminiert wird.
Es ist für daher selbstverständlich, vorher alle Abschottungen, Werkzeuge und Maschinen etc. gründlich zu reinigen bzw. die beweglichen Gegenstände staubgesichert aus dem Sanierungsbereich zu entfernen und an anderer geeigneter Stelle zu reinigen.
Die abgedeckten Gegenstände, welche im Sanierungsbereich verblieben sind, werden von der äußeren Folienschicht vorsichtig befreit. Dabei erfolgt eine eingehende Kontrolle der verbleibenden Staubabdeckung. Dies ist notwendig, um eine Rückkontaminierung von diesen Gegenständen zu verhindern.
9. Freimessung
Der letzte wichtige Schritt ist die Dokumentation des Sanierungserfolges. Die erfolgt durch die sogenannte „Freimessung“. Bei der Freimessung werden je nach Schadensbild Luft- und Materialproben aus dem Sanierungsbereich entnommen. Bei der Beurteilung der Luftmessung, wird immer ein Außenluftvergleich parallel durchgeführt.
Die Proben werden transportsicher verpackt und an ein Labor zur Auswertung verschickt. Der Laborbericht wird als Bestandteil der Sanierungsdokumentation und zum Nachweis des Sanierungserfolges dem Auftraggeber ausgehändigt.